FFP1 Maske
FFP1 Atemschutzmasken dürfen nur in Arbeitsumgebungen eingesetzt werden, in denen keine giftigen oder fibrogene Aerosole oder Stäube vorhanden sind. Der 4-fache Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von FFP1 Atemschutzmasken darf nicht überschritten werden. Bei einem Abscheidegrad von 78 % dürfen bei einer FFP1 Maske höchstens 25 % der Partikel durch die Maske gehen (Gesamtleckage).
FFP1 Schutzmasken werden überwiegend im Baugewerbe oder in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. Nicht geeignet für den medizinischen Bereich.
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